Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Beherrschbar und umsetzbar mit R2C_GRC
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), ist am 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz soll einen rechtlichen Rahmen schaffen, um den Schutz der Umwelt, Menschen- und Kinderrechte entlang globaler Lieferketten zu verbessern. Das neue Lieferkettengesetz verfolgt primär das Ziel, wesentliche Menschenrechte auch außerhalb des eigenen Betriebs entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu schützen. Damit müssen Unternhehmen auch die Aktivitäten ihrer unmittelbaren und mittelbaren Zulieferer kritisch hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen untertuchen. Ein zentraler Baustein dabei ist, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit druchzusetzen.
Es gilt zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern, ab Januar 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Die Rechtsform des Unternehmens spielt keine Rolle. Der Hauptverwaltungs- oder Satzungssitz bzw. die Hauptniederlassung muss in Deutschland ansässig sein. Es gilt zu beachten, dass das Gesetz auch für Unternehmen, welche gemäß § 13d HGB eine Zweigniederlassung in Deutschland haben gültig ist. Das bedeutet, dass auch Tochterunternehmen ggf. in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen können. Das Gesetz hat auch mittelbar Auswirkungen auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), da diese in der Lieferkette involviert sein können.
Im Rahmen des LkSG müssen Unternehmen definierte Sorgfaltspflichten einhalten:
Feststellung einer betriebsinternen Zuständigkeit
Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung
Risikoanalyse & Risikomanagement
Einrichtung von Beschwerdeverfahren
Dokumentation & Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement
Verankerung von Präventionsmaßnahmen
Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit R2C
Unternehmen sind aufgefordert eine Grundsatzerklärung abzugeben. Diese beinhaltet die Strategie zur Einhaltung der Menschenrechte, sowie die menschenrechtsbezogene Erwartungen an Beschäftige und Zulieferer in der Lieferkette. Die Anforderungen aus der Grundsatzerklärung können mit R2C_verteilt, gesteuert, protokolliert und überwacht werden.
Die Verantwortung für das LkSG kann zentral oder dezentral gesteuert werden – Stab oder Linie
Nutzung von exogenen Daten wie z.B. Human Freedom Index, Transparency Korruptionsindex etc. zur Bewertung der Lieferanten.
Detailanalyse der „Risiko“-behafteten Lieferanten mittels Sanktionslistenabgleich, Adverse-Media, Fragebögen und/oder Vor-Ort-Audits.
Abbildung durch Hinweisgebersystem in Form der Bereitstellung eines Beschwerdeformulars auf der Inter- oder Intranetseite des Unternehmens.
Mit der Softwarelösung R2C_GRC können die Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gesetzeskonform umgesetzt werden:
Lieferanten-Risikomanagement
permanentes Screening und Monitoring zur sofortigen Identifikation neuer Risiken
Historisierungsprozess: Erzeugen historischer Berichte und Vergleiche von aktuellen und historischen Daten
Umfragemanagement
Fragebogenfunktion für Lieferantenbefragung
umfassende Überwachung mittels Indikatorenmanagement
integriertes Beschwerdemanagement (Melde- und Hinweisgebersystem)
Richtlinienmanagement
Compliance Audits
BI Reporting
Integration in bestehende ERP-Systeme
revisionssichere Abbildung der gesetzlichen Anforderungen
Ihre GRC Software-Experten sind für Sie da!
Lassen Sie sich von uns zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes mit der Softwarelösung R2C_GRC beraten!
Gerne zeigen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die verschiedenen Möglichkeiten und geben Ihnen einen Einblick in unsere Software.
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